Europas Staaten sind konstitutionell nicht für die Multipolarität gerüstet. Deswegen kann Deutschland an die neue Weltordnung nur über den Umweg der Europäischen Union Anschluss finden. Diese These habe ich öfter vertreten. Von Florian Meinel, Professor für Staatsrecht in Göttingen, Biograf von Ernst Forsthoff und Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirates der Carl-Schmitt-Gesellschaft, kommt nun unerwartet Schützenhilfe.
In der Juristen-Zeitung hat Meinel den Aufsatz „Der extrovertierte Rechtsstaat und seine Entortung“ veröffentlicht. Er weist anhand zahlreicher Beispiele die „Einbindung der Bundesrepublik in die Sicherheitsarchitektur des Westens als Staatsräson“ nach und sagt: Die Bundesrepublik hat die Westbindung in ihr Verfassungsrecht eingeschrieben. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat dieses „Metaverfassungsrecht“ in „verfassungsrechtliche Deutungsschemata übersetzt“. Und Meinel weiter:
Anders als Frankreich kannte Deutschland keine Rechtsdogmatik der Regierung, das Grundgesetz gab der Regierung nur punktuell Kompetenzen. Als es aber um die Entscheidung für die Westbindung ging, ließ das BVerfG den Bundeskanzler ohne Zustimmung des Bundestags handeln. Dem scheinbar introvertierten Rechtsstaat stand eine extrovertierte Verfassung gegenüber – deren Gegenstück laut Meinel: das Besatzungsstatut. Die BRD war der souveränen Entscheidung über Krieg und Frieden zwar enthoben – anders als Forsthoff meinte, wurde ihr selbst aber die US-Hegemonie so eingeschrieben, dass die Westbindung geradezu zur „Staatsräson“ wurde. So schreibt Meinel eher Forsthoff fort, als dass er ihm widerspräche.
Westbindung und europäische Integration erschienen im deutschen Verfassungsdiskurs, so Meinel, als normativer Gegensatz. Das BVerfG versuchte die EU auf den Binnenmarkt festzulegen, um die Staatsräson der BRD zu retten. Es rettete das „Außenverfassungsrecht des Westens“ trotz Verlust des Blockfeindes über die Wende, denn es war „keinesfalls gewillt“, „seine konstitutionelle Vision der NATO zur Disposition einer multipolaren Welt zu stellen.“ Mit dem „Ende der transatlantischen Sicherheit“ trete das Sicherheitsdispositiv nun hinter einer Verwaltung hervor, die zuvor an den Westen als politischen Möglichkeitsraum gebunden gewesen sei.
Florian Meinels Aufsatz ist geistreich und brillant geschrieben, man merkt ihm die Schulung an Schmitt und Forsthoff in fast jedem Abschnitt an. Dass er ausgerechnet den Autoritarismus oder die Klimakatastrophe als reale Bedrohungen für Deutschland aufscheinen lässt und sich gegen „racial profiling“ ausspricht, wird man als Zugeständnisse an den vergehenden Zeitgeist werten müssen. Denn niemand dürfte heute noch ersthaft glauben, dass die Fahndung anhand ethnischer Kriterien – und nicht die Massenmigration selbst – Unsicherheit schafft. Die Kriminalstatistik lässt grüßen.
Meinel stellt allerdings richtig fest: Ohne Westen läuft eine Grundrechtsdogmatik leer, die auf den Westen bezogen („extrovertiert“) gewesen ist. Das Ergebnis: Die „Staatsräson“ wird „auf die bedingungslose militärische Unterstützung Israels“ festgelegt, „die Parteinahme für Israel als Zentralstück der deutsch-amerikanischen Außen- und Sicherheitspolitik seitens der Bundesregierung ebenfalls auf eine national-identitäre Begründung umgestellt“ – nicht nur seitens der Bundesregierung, möchte man hinzufügen. Und natürlich ist noch diese Versicherheitlichung vom Westen angeregt und entfließt nicht einer entwestlichten Verwaltung in Tradition des preußischen Polizeistaats. Stichwort Palantir.
Wie viele Angehörige des Establishments kleidet Meinel eine richtige Gedankenfigur in linke Batik ein, um sie freundlicher aussehen zu lassen. Wir verdanken ihm einen Ansatz zur Revision der bundesdeutschen Staatsgeschichte aus dem Herzen des Staatsrechts, wie er vor wenigen Jahren noch skandalös gewirkt hätte. Jetzt mag man sich rechts an Formulierungen stoßen. Die von Meinel an die Wand gemalte Versicherheitlichung ist tatsächlich eine Tendenz im rechten Diskurs, man denke an Remigration mit Rüstung.
Und Zweifel sind angebracht, ob die Rechte selbst überhaupt kontrollieren kann, wie das Sicherheitsdispositiv von ihr eingesetzt wird. Florian Meinel erinnert uns daran, was die Bundesrepublik staatsrechtlich wirklich gewesen ist. Eine Rückkehr zu nationaler Souveränität ist nicht möglich. Der Weg in die Multipolarität führt – Stand jetzt – nur über Europa.