Marvin T. Neumanns Kritik an der Europäischen Union unter dem Titel Die Chatkontrolle eines Zivilisationsstaatsimitats enthält valide Argumente für Zweifel an der Möglichkeit, die EU zu einem Zivilisationsstaat und eigenständigen Pol in der Multipolarität zu entwickeln. Einige nicht unwesentliche Annahmen und Schlussfolgerungen überzeugen hingegen nicht bzw. nicht vollständig. Weshalb der EU bei aller Negativität ein Potenzial zur dialektischen Aufhebung nicht abzusprechen ist, soll anhand folgender Einwände verständlich gemacht werden.

Von Friedrich Seidel

Friedrich Seidel ist studierter Nordist (M.A.) mit Schwerpunkt auf politischer Ideengeschichte und parlamentarischer Referent

Zunächst eine Zusammenfassung der zu behandelnden Thesen aus Neumanns Kritik:

Die EU entspringt dem Paradigma einer amerikanisch diktierten Weltintegration und kann jenseits des liberalen Internationalismus nicht bestehen, da sie als dessen provinziale Verwaltungsarchitektur gedacht war. Angesichts der faktischen Beendigung dieses Internationalismus durch revisionistische Mächte baut die EU ein Überwachungssystem auf, nicht zuletzt zum Erhalt ihrer amerikanisierten inneren Ordnung. Dadurch verschärft die EU ihre Legitimationskrise, da sie sich zwar positiv auf den Verfassungsstaat bezieht, dessen demokratische Mechanismen durch undemokratische Maßnahmen jedoch gleichzeitig aushöhlt. Der Managerialismus der EU ist unabänderlich darauf ausgelegt, die Amerikanisierung Europas und folglich der restlichen Welt auf dem Pfad zum Weltfrieden als Ende der Geschichte und damit der Erfüllung westlicher Eschatologie zu verwalten.

Mit Blick auf Personalien wie Kaja Kallas als EU-Außenbeauftragte kann man sicherlich von Provinzialität als einem Problem europäischer Außenpolitik sprechen. Oder wenn der französische Staatspräsident Macron durch den Premierminister von Irland – laut US-Sicherheitsstrategie (wie auch Großbritannien) kein Teil des europäischen Kontinents – Widerspruch für den Vorschlag erhält, im Handelskonflikt um Grönland das Instrument zur Bekämpfung von Zwangsmaßnahmen (Anti-Coercion Instrument, ACI) gegen die USA einzusetzen. Wird die Politik der EU von für raumfremde Einflussnahme besonders empfänglichen Staaten an ihrer Peripherie bestimmt, läuft das dem Charakter eines Zivilisationsstaats in der Tat zuwider. Dass dies unabänderlich sein soll, weil die EU unter westlicher Vorherrschaft entstanden ist, überzeugt indes nicht. 

Im Unterschied zum sozial antidiskriminierenden Verfassungsstaat als kleinerer Einheit und Institutionen wie den Vereinten Nationen als größeren Einheiten innerhalb der westlich dominierten Weltordnung stimmt die EU bereits geographisch weitgehend mit dem überein, was auch für eine rechte Ordnung als Bezugsgröße anzusehen wäre. [1] Ihrem inneren Aufbau nach ist die EU (völker-)verwaltungsrechtlich organisiert und stärkt ihre Exekutive insbesondere kraft weitgehend exekutiver („gubernativer“) Rechtssetzung. Sie ähnelt darin der Organisation und Staatspraxis eines Präsidialsystems. [2] Die EU hat dabei keine Verfassung und kein Verfassungsgericht. Jede Übertragung von Gesetzgebungskompetenzen von den Verfassungsstaaten auf die EU stärkt die Exekutive. [3]

Die Diskussion über Demokratiedefizite der EU begleitet diese seit ihrer Gründung, gescheitert ist sie daran bislang nicht. [4] Zugleich stellte die EU zu ihrer Legitimation stets die Ziele des Friedens und des Wohlstands in Europa in den Vordergrund. Mit Blick auf ihre angekündigte Sicherheitsstrategie scheint die Europäische Kommission diese Ziele auch in Reaktion auf Spannungen mit den USA verstärkt als Fragen einer europäischen Sicherheitspolitik einzuordnen. Damit würde sie einer länger zu beobachtenden Entwicklung folgen, in der Konflikte innerhalb der NATO und eine nachhaltige Schädigung des Verhältnisses zwischen der EU und den USA unter Trump als Anlässe für eine Fortentwicklung der Außen- und Sicherheitspolitik der EU gesehen werden. 

Die USA zweifeln offenbar selbst daran, dass die EU den Amerikanismus künftig aufrechterhalten wird. Darauf deutet die US-Sicherheitsstrategie hin, wo die USA die Verantwortung für Missstände in Bereichen wie Souveränität, Sicherheit und Selbstvertrauen auf die EU abwälzen und ankündigen, im Konflikt mit China verstärkt auf die europäischen Einzelstaaten zu setzen. Auf der Ebene der Geschichtsinterpretation zeigen sich ebenfalls Friktionen, die diese Zweifel stützen. Immerhin war es die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Teresa Ribera, die im August 2025 das Vorgehen Israels im Gazastreifen als Völkermord bezeichnete. Zuvor hatte dies bereits der ehemalige EU-Außenbeauftragte Joseph Borrell getan. Zum Vergleich: Während sich der ehemalige ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán auch in seiner Funktion als EU-Ratspräsident um eine Verständigung mit Russland bemüht hatte, erwies sich seine Politik in Bezug auf ein Abrücken der EU von einer amerikanisierten Perspektive auf den Nahostkonflikt als Hemmnis.

Um die nötigen Schlüsse aus den sicherheitspolitischen Differenzen mit den USA zu ziehen, wäre es nötig, Strukturen zu entwickeln, die der EU eine von den USA unabhängige Entscheidungsgrundlage für die Frage ermöglichen würden, ob und mit wem sie sich im Krieg befindet. Die den Managerialismus der EU dominierenden Klasse-I-Individuen (Manager) müssten zu nicht geringen Teilen durch Klasse-II-Individuen ersetzt werden, welche einer agonalen und raumgebundenen Geschichtsdeutung naturgemäß offener begegnen würden. Dazu scheint die Exekutivlastigkeit der EU grundsätzlich eine günstige Voraussetzung zu sein. Die Zunahme von Merkmalen autoritärer Staatlichkeit kann jedenfalls nicht als Beleg für die Unfähigkeit der EU zur Reform und politischen Neuausrichtung gelten, da es sie in ähnlicher Form in Zivilisationsstaaten gibt, die die Multipolarität zum politischen Ziel erklärt haben.

Anmerkungen

[1] Brendan Simms: Die Rückkehr des Großraums?, Berlin 2023, S. 52ff.
[2] Ulrich Vosgerau: Staatliche Gemeinschaft und Staatengemeinschaft. Grundgesetz und Europäische Union im internationalen öffentlichen Recht der Gegenwart, Tübingen 2016, S. 297 ff.
[3] Dietrich Murswiek: „Vertikale Gewaltenteilung im Mehrebenensystem der EU. Expansion ohne Finalität?“, in: Tilman Mayer u.a. (Hg.): Gewaltenteilung. Grundsätzliches – Historisches – Aktuelles, Stuttgart 2021, S. 181.
[4] Winfried Kluth: Die demokratische Legitimation der Europäischen Union. Eine Analyse der These vom Demokratiedefizit der Europäischen Union aus gemeineuropäischer Verfassungsperspektive, Berlin 1995, S. 11. Dietrich Murswiek: „Die Mehrebenendemokratie in Europa – ein Ding der Unmöglichkeit?“, in: Friedrich Wilhelm Graf u.a. (Hg.): Die Zukunft der Demokratie. Kritik und Plädoyer, München 2018, S. 293-340.

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